Bereits in den Römischen Verträgen
hatten die sechs ursprünglichen Mitgliedstaaten der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) die Einführung einer gemeinsamen
Marktordnung für Zucker vereinbart („Annex II to the
Treaty of Rome of 25 March 1957“).
Die Marktordnung trat schließlich 1968 in Kraft und wurde
seitdem mehrfach verlängert; zuletzt bis zum 30.06.2006.
Im September 2003 machte die EU-Kommission Vorschläge für
eine grundlegende Veränderung der Zuckermarktordnung. Im
Februar 2006 beschloss der EU-Agrarministerrat eine tiefgreifende
Reform des EU-Zuckermarktes.
Was sind die wichtigen Etappen der Reform?
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