Das Europäische Parlament (EP)
darf bei der Reform der Zuckermarktordnung (ZMO) zwar seine Meinung
zu den Vorschlägen der Kommission äußern, es kann
jedoch nicht mitentscheiden.
Auf der Sitzung im Januar 2006 verabschiedet das EU-Parlament
Änderungsvorschläge zur Reform der gemeinsamen Markt-
organisation für Zucker. Es verlangt darin unter anderem,
dass die Preise für weißen Zucker um nicht mehr als
30% herabgesetzt und dass Umstrukturierungsbeihilfen zur Verfügung
gestellt werden sollen.
Auch sollen der Import von Zucker aus Entwicklungsländern
beobachtet und neue Absatz- möglichkeiten wie beispielsweise
Bioethanol für die Zuckerproduktion gefunden werden.
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 Das EU-Parlament in Straßburg
Lesen
Sie hierzu die Reaktionen der Interessenverbände und Hintergründe
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Das Parlament macht deutlich, dass
es das Vorgehen des Ministerrates für "inakzeptabel"
hält, der eine politische Einigung zur Reform der Zuckerregelung
mitgeteilt hat, ohne zuvor die Stellungnahme des EP abzuwarten.
Das Parlament bewilligt eine Maßnahme, die es der Kommission
erlaubt, Importe vorübergehend auszusetzen. Eine sechsmonatige
Aussetzung ist für jedes beliebige Land möglich, dessen
Zuckerexporte in die EU von einem zum nächsten Jahr wesentlich
ansteigen. So soll der Missbrauch der EBA-Initiative verhindert
werden.
Der Beschluss des Parlaments hat jedoch keine (direkten) Auswirkungen
auf die ZMO-Reform (19).
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