
Bereits
in den Römischen Verträgen hatten die sechs Gründungs-Mitgliedstaaten
der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) die Einführung
einer gemeinsamen Marktordnung für Zucker vereinbart („Annex
II to the Treaty of Rome of 25 March 1957“).
Bis die Zuckermarktordnung (ZMO) schließlich in Kraft trat,
vergingen jedoch noch mehr als 10 Jahre. Seit 1968 regelt die
ZMO den gemeinsamen europäischen Markt für Zucker durch
ein System von
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nationalen Produktionsquoten, durch
Preisregelungen für Zuckerrüben, Rohzucker und Weißzucker
sowie durch Exportsubventionen und Zölle.
Durch den Beitritt von Großbritannien kam es 1973 zu erheblichen
Änderungen auf dem europäischen Zuckermarkt. Großbritannien
hatte traditionell einen erheblichen Import von Roh-Rohrzucker
aus seinen ehemaligen Kolonien (siehe Die
besondere Rolle Englands im Zuckerhandel). Diese Importe wurden durch das Commonwealth
Sugar Agreement geregelt, das 1974 auslief.
Um die Versorgung der britischen Zuckerraffinerien mit Rohzucker
aus Zuckerrohr weiterhin zu gewährleisten, wurde im Rahmen
des Lomé-Abkommens mit den so genannten AKP-Staaten ein
Zuckerprotokoll vereinbart.
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Darunter können die Signatarstaaten
jährlich rund 1,3 Millionen Tonnen Rohzucker nach Europa
exportieren (siehe AKP-Zuckerprotokoll).
Nachdem die ZMO über 30 Jahre nahezu unverändert Bestand
hatte, erzwangen interne und externe Faktoren eine grundlegende
Reform der ZMO.
Was sind die Ziele der ZMO?
Wie funktionierte die ZMO bis zum 30. Juni 2006?
Warum wurde eine Reform nötig?
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