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Die Zuckermarktordnung bis 30. Juni 2006

Europa

Bereits in den Römischen Verträgen hatten die sechs Gründungs-Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) die Einführung einer gemeinsamen Marktordnung für Zucker vereinbart („Annex II to the Treaty of Rome of 25 March 1957“).

Bis die Zuckermarktordnung (ZMO) schließlich in Kraft trat, vergingen jedoch noch mehr als 10 Jahre. Seit 1968 regelt die ZMO den gemeinsamen europäischen Markt für Zucker durch ein System von

 

nationalen Produktionsquoten, durch Preisregelungen für Zuckerrüben, Rohzucker und Weißzucker sowie durch Exportsubventionen und Zölle.

Durch den Beitritt von Großbritannien kam es 1973 zu erheblichen Änderungen auf dem europäischen Zuckermarkt. Großbritannien hatte traditionell einen erheblichen Import von Roh-Rohrzucker aus seinen ehemaligen Kolonien (siehe Die besondere Rolle Englands im Zuckerhandel). Diese Importe wurden durch das Commonwealth Sugar Agreement geregelt, das 1974 auslief.

Um die Versorgung der britischen Zuckerraffinerien mit Rohzucker aus Zuckerrohr weiterhin zu gewährleisten, wurde im Rahmen des Lomé-Abkommens mit den so genannten AKP-Staaten ein Zuckerprotokoll vereinbart.

 

Darunter können die Signatarstaaten jährlich rund 1,3 Millionen Tonnen Rohzucker nach Europa exportieren (siehe AKP-Zuckerprotokoll).

Nachdem die ZMO über 30 Jahre nahezu unverändert Bestand hatte, erzwangen interne und externe Faktoren eine grundlegende Reform der ZMO.



Was sind die Ziele der ZMO?

Wie funktionierte die ZMO bis zum 30. Juni 2006?

Warum wurde eine Reform nötig?

Quellen & Materialien