
Nach dem kritischen Bericht des EU-Rechnungshofs schlägt
die EU-Kommission vor, die ZMO für eine Übergangsfrist
von zwei Jahren zu verlängern, die Quoten um 115.000 Tonnen
zu reduzieren und das Lagerkostensystem (die Interventionsstelle
lagert Zuckerüberschüsse) abzuschaffen. So soll auch
den Forderungen der Süßwaren- und Getränkehersteller
nach mehr Wettbewerb in der Zuckerindustrie Rechnung getragen
werden.
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Dieser Vorschlag wird sowohl vom
Agrarminister-Rat als auch vom EU-Parlament abgelehnt. Die Mehrheit
der Agrarminister macht in der Ratssitzung deutlich, dass die
Marktordnung alle wesentlichen Elemente enthalte, um den Rübenanbauern
Planungssicherheit zu schaffen und die Zuckererzeugung in der
EU zu sichern.
Nach langen und zähen Verhandlungen wird am 22. Mai 2001
ein Kompromiss gefunden. Die ZMO wird bis zum 30. Juni 2006 verlängert.
Der Ministerrat fordert die EU-Kommission auf, bis 2003 einen
Bericht über die Wirkung der ZMO und ggf. Vorschläge
für ihre Reform anzufertigen (4 - 6).
Lesen Sie hierzu die Reaktionen
der Interessenverbände sowie Hintergrundinformationen
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