Im Juli 2003 legt Brasilien vor der Welthandelsorganisation offiziell Beschwerde
ein gegen die direkte und indirekte Subventionierung der EU-Exporte
von C-Zucker und AKP-Zucker. Brasilien beanstandet, dass diese
Exportsubventionen den Wettbewerb auf dem Weltmarkt für Zucker
verzerren und effiziente Produzenten wie Brasilien schädigen.
Die Exportsubventionen widersprächen den Regeln des Welthandelsabkommens
und anderer internationaler Abkommen.
Die Beschwerde wird von anderen zuckerexportierenden Staaten
wie Thailand und Australien unterstützt.
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Am 15. Oktober 2004 gibt die WTO
der brasilianischen Beschwerde statt und untersagt der EU die
Subventionierung des Exports von C-Zucker und AKP-Zucker. Dadurch
ist für die EU der Weg versperrt, einen erheblichen Teil
ihrer Zuckerüberschüsse auf dem Weltmarkt zu „entsorgen“.
Damit die EU-Zuckerlager nicht überquellen, bleibt als einziger
Ausweg, die Produktionsmengen (Quoten) in der EU zu reduzieren.
Denn der (unsubventionierte) EU-Zucker kann auf dem Weltmarkt
nicht verkauft werden, weil er zu teuer ist.
Die EU legt noch am selben Tag gegen die Entscheidung Widerspruch
ein und argumentiert, dass der Präferenzzucker aus den AKP-Staaten,
der re-exportiert wird, nicht auf die Gesamtmenge der EU- Exporte
angerechnet werden dürfe, weil das eine Form der Entwicklungshilfe
sei.
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Die WTO bleibt jedoch auch im endgültigen
Schiedsspruch im April 2005 bei ihrer ursprünglichen Meinung.
Der EU bleibt daraufhin wenig Zeit, ihren Zuckermarkt WTO-konform
zu reformieren (2 + 8).
Der zeitliche Ablauf des WTO-Beschwerde-Verfahrens:
- Beschwerde eingelegt
(August 2003)
- WTO-Vorentscheidung
(4.August 2004)
- WTO-Hauptentscheid
(15.Oktober 2004)
- EU-Widerspruch
(15.Oktober 2004)
- Endgültiger WTO-Entscheid
(28.April 2005)
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der Interessenverbände sowie Hintergrundinformationen |