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Die Beschwerde Brasiliens
bei der Welthandelsorganisation (WTO)

Flagge Brasiliens

Im Juli 2003 legt Brasilien vor der Welthandelsorganisation offiziell Beschwerde ein gegen die direkte und indirekte Subventionierung der EU-Exporte von C-Zucker und AKP-Zucker. Brasilien beanstandet, dass diese Exportsubventionen den Wettbewerb auf dem Weltmarkt für Zucker verzerren und effiziente Produzenten wie Brasilien schädigen. Die Exportsubventionen widersprächen den Regeln des Welthandelsabkommens und anderer internationaler Abkommen.

Die Beschwerde wird von anderen zuckerexportierenden Staaten wie Thailand und Australien unterstützt.

 

 

 

Am 15. Oktober 2004 gibt die WTO der brasilianischen Beschwerde statt und untersagt der EU die Subventionierung des Exports von C-Zucker und AKP-Zucker. Dadurch ist für die EU der Weg versperrt, einen erheblichen Teil ihrer Zuckerüberschüsse auf dem Weltmarkt zu „entsorgen“. Damit die EU-Zuckerlager nicht überquellen, bleibt als einziger Ausweg, die Produktionsmengen (Quoten) in der EU zu reduzieren. Denn der (unsubventionierte) EU-Zucker kann auf dem Weltmarkt nicht verkauft werden, weil er zu teuer ist.

Die EU legt noch am selben Tag gegen die Entscheidung Widerspruch ein und argumentiert, dass der Präferenzzucker aus den AKP-Staaten, der re-exportiert wird, nicht auf die Gesamtmenge der EU- Exporte angerechnet werden dürfe, weil das eine Form der Entwicklungshilfe sei.

 

Die WTO bleibt jedoch auch im endgültigen Schiedsspruch im April 2005 bei ihrer ursprünglichen Meinung. Der EU bleibt daraufhin wenig Zeit, ihren Zuckermarkt WTO-konform zu reformieren (2 + 8).

Der zeitliche Ablauf des WTO-Beschwerde-Verfahrens:

  • Beschwerde eingelegt
    (August 2003)
  • WTO-Vorentscheidung
    (4.August 2004)
  • WTO-Hauptentscheid
    (15.Oktober 2004)
  • EU-Widerspruch
    (15.Oktober 2004)
  • Endgültiger WTO-Entscheid
    (28.April 2005)

Lesen Sie hierzu die Reaktionen der Interessenverbände sowie Hintergrundinformationen

Quellen & Materialien