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Zucker in Deutschland

Der Bericht des EU-Rechnungshofs , 10. November 2000

Der EU-Rechnungshof – bestehend aus einem Mitglied je EU-Staat – prüft seit 1977 die Recht- und Ordnungsmäßigkeit aller Einnahmen und Ausgaben der Union. Er arbeitet unabhängig und überprüft, ob die EU-Kommission mit dem Geld der Steuerzahler verantwortungsvoll umgeht.

Im Jahr 2000 überprüft der Rechnungshof die Zuckermarktordnung. Im „Sonderbericht Nr. 20/2000 über die Verwaltung der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker“ veröffentlicht er die Ergebnisse seiner Untersuchung. Das Urteil über die ZMO fällt vernichtend aus. Die Arbeit der EU-Kommission im Zuckersektor wird sehr kritisch bewertet.

 

Die wichtigsten Ergebnisse des Berichtes sind:

  • Gemessen am Weltmarktpreis sind die Preise für Zucker in Europa sehr hoch.
  • Die Verbraucher in der EU zahlen für Zucker rund 6,5 Milliarden Euro mehr als sie der Zucker zu Weltmarktkonditionen kosten würde.
  • Die Exporterstattungen (für AKP-Zucker) kosten die Steuerzahler der EU jährlich über 800 Millionen Euro.
  • Die Struktur des Zuckersektors behindert den Wettbewerb: In 10 von 14 EU-Staaten beherrschen nicht mehr als zwei Unternehmen den Zuckermarkt. Die Zuckerhersteller nutzen ihre marktbeherrschende Stellung für Preisabsprachen.
  • Die Kommission stützt ihre Arbeit nicht ausreichend auf unabhängige Informationen.
 
  • Die Kommission unternimmt zu wenig, um die hohen Kosten für die Verbraucher und die Zuckerüberschüsse der EU abzubauen (3).

Der EU-Rechnungshof
Der EU-Rechnungshof

In der Konsequenz erhöht der Bericht des Rechnungshofes den politischen Druck zu einer grundlegenden Reform der ZMO.

Quellen & Materialien