Der EU-Rechnungshof – bestehend
aus einem Mitglied je EU-Staat – prüft seit 1977 die
Recht- und Ordnungsmäßigkeit aller Einnahmen und Ausgaben
der Union. Er arbeitet unabhängig und überprüft,
ob die EU-Kommission mit dem Geld der Steuerzahler verantwortungsvoll
umgeht.
Im Jahr 2000 überprüft der Rechnungshof die Zuckermarktordnung.
Im „Sonderbericht Nr. 20/2000 über die Verwaltung der
gemeinsamen Marktorganisation für Zucker“ veröffentlicht
er die Ergebnisse seiner Untersuchung. Das Urteil über die
ZMO fällt vernichtend aus. Die Arbeit der EU-Kommission im
Zuckersektor wird sehr kritisch bewertet.
|
|
Die wichtigsten Ergebnisse des Berichtes
sind:
- Gemessen am Weltmarktpreis sind die Preise für Zucker
in Europa sehr hoch.
- Die Verbraucher in der EU zahlen für Zucker rund 6,5
Milliarden Euro mehr als sie der Zucker zu Weltmarktkonditionen
kosten würde.
- Die Exporterstattungen (für AKP-Zucker) kosten die Steuerzahler
der EU jährlich über 800 Millionen Euro.
- Die Struktur des Zuckersektors behindert den Wettbewerb:
In 10 von 14 EU-Staaten beherrschen nicht mehr als zwei Unternehmen
den Zuckermarkt. Die Zuckerhersteller nutzen ihre marktbeherrschende
Stellung für Preisabsprachen.
- Die Kommission stützt ihre Arbeit nicht ausreichend auf
unabhängige Informationen.
|
|
- Die Kommission unternimmt zu wenig, um die hohen Kosten für
die Verbraucher und die Zuckerüberschüsse der EU abzubauen
(3).

Der EU-Rechnungshof
In der Konsequenz erhöht der Bericht des Rechnungshofes
den politischen Druck zu einer grundlegenden Reform der ZMO.
|