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Die Reformvorschläge
der neuen EU-Kommission vom 22. Juni 2005 (Mariann Fischer Boel)

Am 28. April 2005 entscheidet die WTO, trotz des Widerspruchs der EU-Kommission, der Beschwerde Brasiliens, Thailands und Australiens gegen die Subventionierung des Exports von C-Zucker und AKP-Zucker stattzugeben. Rund vier Millionen Tonnen EU-Zuckerüberschüsse sind damit nicht mehr auf dem Weltmarkt verkäuflich.

Die WTO-Entscheidung zwingt die EU-Kommission, in der Reform der ZMO weit über das von Franz Fischler geplante Maß (siehe Reformvorschläge der "alten" EU-Kommission) hinauszugehen.

Am 22. Juni 2005 legt die EU-Kommission unter Führung der neuen EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel einen

 

weitreichenden Reformvorschlag für eine neue EU-Zuckermarktordnung vor. Der Vorschlag enthält die folgenden Elemente:

  • Laufzeit vom 01.07.2006 bis zum 30.09.2015
  • Senkung der Mindestpreise für Zuckerrüben in zwei Stufen um insgesamt 43%
  • Ausgleichszahlungen für Rübenbauern in Höhe von 60% bezogen auf die Rübenpreissenkungen
  • Senkung der Garantiepreise für Zucker in zwei Stufen um insgesamt 39%
  • Zusammenlegung der A- und B-Zuckerquoten
 
  • Bildung eines Restrukturierungsfonds mit einer Laufzeit von vier Jahren
  • Unterstützungsprogramm für AKP-Staaten mit insgesamt achtjähriger Laufzeit und einer weiten Palette von Maßnahmen in den Bereichen Soziales, Wirtschaft und Umwelt; Geldmittel im ersten Jahr 40 Millionen Euro (10+11).

Weiterführende Materialien:

Pressemitteilung von Mariann Fischer Boel


Lesen Sie hierzu alle Hintergründe und Reaktionen der Interessenverbände

Quellen & Materialien