Am 28. April 2005 entscheidet die
WTO, trotz des Widerspruchs der EU-Kommission, der Beschwerde
Brasiliens, Thailands und Australiens gegen die Subventionierung
des Exports von C-Zucker und AKP-Zucker stattzugeben. Rund vier
Millionen Tonnen EU-Zuckerüberschüsse sind damit nicht
mehr auf dem Weltmarkt verkäuflich.
Die WTO-Entscheidung zwingt die EU-Kommission, in der Reform
der ZMO weit über das von Franz Fischler geplante Maß
(siehe Reformvorschläge der "alten"
EU-Kommission) hinauszugehen.
Am 22. Juni 2005 legt die EU-Kommission unter Führung der
neuen EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel einen
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weitreichenden Reformvorschlag für
eine neue EU-Zuckermarktordnung vor. Der Vorschlag enthält
die folgenden Elemente:
- Laufzeit vom 01.07.2006 bis zum 30.09.2015
- Senkung der Mindestpreise für Zuckerrüben in zwei
Stufen um insgesamt 43%
- Ausgleichszahlungen für Rübenbauern in Höhe
von 60% bezogen auf die Rübenpreissenkungen
- Senkung der Garantiepreise für Zucker in zwei Stufen
um insgesamt 39%
- Zusammenlegung der A- und B-Zuckerquoten
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- Bildung eines Restrukturierungsfonds mit einer Laufzeit von
vier Jahren
- Unterstützungsprogramm für AKP-Staaten mit insgesamt
achtjähriger Laufzeit und einer weiten Palette von Maßnahmen
in den Bereichen Soziales, Wirtschaft und Umwelt; Geldmittel
im ersten Jahr 40 Millionen Euro (10+11).
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