Das BMZ befürwortet, ebenso
wie die anderen Bundesministerien, die Reform der Zuckermarktordnung.
Obwohl das Zuckerprotokoll oftmals als Instrument zur Entwicklungszusammenarbeit
deklariert wird, hat es aus Sicht des BMZ kaum positive Impulse
für die AKP-Staaten gebracht – im Gegenteil: In vielen
dieser Länder haben die hohen Quoten und Garantiepreise des
Zuckerprotokolls nicht nur zu einer starken Abhängigkeit
vom Zuckerexport geführt, sondern auch dazu, dass die Gewinne
in der Hand einiger weniger Familien oder Firmen blieben, ohne
dass die Bevölkerung davon profitiert hätte. Das Zuckerprotokoll
hat somit nicht zur Armutsminderung beigetragen. Außerdem
führten die hohen Preise dazu, dass vielerorts eigentlich
notwendige Investitionen in die Modernisierung der Zuckerfabriken
ausblieben.
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Frau Heidemarie Wieczorek-Zeul,
Bundesministerin für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (2006)
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Die Kosten der Zuckerproduktion
sind daher in vielen Ländern heute zu hoch, um konkurrenzfähig
zu sein.
Gerade diese Länder sind nun besonders hart von den geplanten
Preissenkungen betroffen. Das BMZ unterstützt daher besonders
die Pläne der EU für die vorge- schlagenen Begleitmaßnahmen,
die den AKP-Staaten bei der Bewältigung der Folgen helfen
sollen. Dabei ist sich die Bundesregierung einig, dass diese Maßnahmen
aus dem EU-Agrarhaushalt bezahlt werden sollten, denn die Folgen
gehen nach ihrer Ansicht auf die EU-Agrarpolitik zurück und
sollten daher nicht aus dem Entwicklungshaushalt und somit zu
Lasten anderer Entwicklungsprogramme der EU bestritten werden.
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