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Das EU-Parlament

Die 732 Abgeordneten des EU-Parlaments haben keinen direkten Einfluss auf die Agrarpolitik. Für diesen Bereich kommt das Anhörungsverfahren zur Anwendung. Das bedeutet, die Kommission legt einen Vorschlag für eine neue europäische Verordnung vor. Bevor eine Verordnung in Kraft treten kann, muss das Parlament konsultiert werden. Das Parlament fordert häufig Änderungen an Kommissionsvorschlägen, die die Kommission dann in einem geänderten Vorschlag aufnehmen kann. Über Kommissions- vorschläge wird vom Agrarminister- rat (alle Agrarminister der EU-Länder) entschieden.

Dieser muss die Meinung des Parlaments zur Agrarpolitik nicht berücksichtigen, fordert es jedoch grundsätzlich zur Abgabe einer Stellungnahme auf (25).

 

Tagung im EU-Parlament

Die Änderungsvorschläge des Parlaments zur Reform der Zuckermarktordnung (ZMO) betreffen unter anderem das Preissystem, die Entschädigungen sowie die Interessen der AKP-Staaten.
Das Parlament fordert eine geringere und langsamere Senkung der Zuckerpreise als in den Reformvorschlägen vom Juni 2005 von der EU-Kommision vorgesehen..

 

Das Parlament sieht die Gefahr, dass durch die Preissenkung die Zuckerproduktion in Teilen der EU zum Erliegen kommt, ohne dass die Verbraucher von niedrigeren Preisen profitieren würden.

Das Parlament regt die Einrichtung eines Sonderfonds an, mit dessen Hilfe diejenigen, die dies wünschen, zu vernünftigen Bedingungen aus diesem System aussteigen können, z.B. durch den freiwilligen Verkauf von Quoten an die Europäische Union zu attraktiven und zeitlich stufenweise sinkenden Preisen über einen festgelegten Zeitraum.

Außerdem fordert das EU-Parlament, den AKP-Staaten des Zuckerprotokolls bei der Erhöhung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Verbesserung ihrer Fähigkeit zur Diversifizierung ihrer Wirtschaft behilflich zu sein (26).

Quellen & Materialien