Die 732 Abgeordneten des EU-Parlaments
haben keinen direkten Einfluss auf die Agrarpolitik. Für
diesen Bereich kommt das Anhörungsverfahren zur Anwendung.
Das bedeutet, die Kommission legt einen Vorschlag für eine
neue europäische Verordnung vor. Bevor eine Verordnung in
Kraft treten kann, muss das Parlament konsultiert werden. Das
Parlament fordert häufig Änderungen an Kommissionsvorschlägen,
die die Kommission dann in einem geänderten Vorschlag aufnehmen
kann. Über Kommissions- vorschläge wird vom Agrarminister-
rat (alle Agrarminister der EU-Länder) entschieden.
Dieser muss die Meinung des Parlaments zur Agrarpolitik nicht
berücksichtigen, fordert es jedoch grundsätzlich zur
Abgabe einer Stellungnahme auf (25).
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Die Änderungsvorschläge
des Parlaments zur Reform der Zuckermarktordnung (ZMO) betreffen
unter anderem das Preissystem, die Entschädigungen sowie
die Interessen der AKP-Staaten.
Das Parlament fordert eine geringere und langsamere Senkung der
Zuckerpreise als in den Reformvorschlägen vom Juni 2005 von
der EU-Kommision vorgesehen..
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Das Parlament sieht die Gefahr,
dass durch die Preissenkung die Zuckerproduktion in Teilen der
EU zum Erliegen kommt, ohne dass die Verbraucher von niedrigeren
Preisen profitieren würden.
Das Parlament regt die Einrichtung eines Sonderfonds an, mit
dessen Hilfe diejenigen, die dies wünschen, zu vernünftigen
Bedingungen aus diesem System aussteigen können, z.B. durch
den freiwilligen Verkauf von Quoten an die Europäische Union
zu attraktiven und zeitlich stufenweise sinkenden Preisen über
einen festgelegten Zeitraum.
Außerdem fordert das EU-Parlament, den AKP-Staaten des
Zuckerprotokolls bei der Erhöhung ihrer Wettbewerbsfähigkeit
und Verbesserung ihrer Fähigkeit zur Diversifizierung ihrer
Wirtschaft behilflich zu sein (26).
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