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Maßnahmen der Reform

Die Einkommensverluste für Rübenproduzenten und Zuckerindustrie sollen durch Ausgleichszahlungen in Milliardenhöhe ausgeglichen werden. Die Rübenzucker- produzenten sollen eine von Produktionsmengen unabhängige Betriebsprämie in Höhe von ca. zwei Drittel (65%) ihrer Einkommensverluste erhalten. Diese Prämie ist an die Einhaltung von Umweltstandards gekoppelt. Außerdem erhalten speziell die südlichen Länder der EU ein zusätzliches Restrukturierungs- paket, das geöffnet wird, wenn dort mindestens 50% der Produktion aufgegeben werden.
Die Produktionsmenge von Zucker in der EU wird ab dem 1.Juli 2006 nur noch mit einer einzigen Quote geregelt. Die A- und B-Quoten werden abgeschafft.

Die neue Regelung gilt bis 30.September 2015 (2 - 4).

 

 

Prognose: Zuckerpreis und Produktionsmenge in der EU


Sinken die Preise für Weißzucker, geben einige EU-Länder die Zuckerproduktion auf. Bei der Prognose wurden Ausgleichszahlungen oder andere Beihilfen nicht berücksichtigt. Mit diesen lägen die Produktionsmengen höher.

Quelle: EU-Kommission (2003).

Quellen & Materialien