Die Einkommensverluste für Rübenproduzenten
und Zuckerindustrie sollen durch Ausgleichszahlungen in Milliardenhöhe
ausgeglichen werden. Die Rübenzucker- produzenten sollen
eine von Produktionsmengen unabhängige Betriebsprämie
in Höhe von ca. zwei Drittel (65%) ihrer Einkommensverluste
erhalten. Diese Prämie ist an die Einhaltung von Umweltstandards
gekoppelt. Außerdem erhalten speziell die südlichen
Länder der EU ein zusätzliches Restrukturierungs- paket,
das geöffnet wird, wenn dort mindestens 50% der Produktion
aufgegeben werden.
Die Produktionsmenge von Zucker in der EU wird ab dem 1.Juli 2006
nur noch mit einer einzigen Quote geregelt. Die A- und B-Quoten
werden abgeschafft.
Die neue Regelung gilt bis 30.September 2015 (2 - 4).
|
|
Prognose: Zuckerpreis und Produktionsmenge in der EU

Sinken die Preise für Weißzucker, geben einige EU-Länder die
Zuckerproduktion auf. Bei der Prognose wurden Ausgleichszahlungen
oder andere Beihilfen nicht berücksichtigt. Mit diesen lägen die
Produktionsmengen höher.
Quelle: EU-Kommission (2003). |