Die Handelserleichterungen im Rahmen
der EBA-Initiative sollen die Exporte der ärmsten Länder
und dadurch deren Deviseneinnahmen steigern, die Wirtschaft ankurbeln
und so die Armut dort verringern.
Als LDC (least developed country) gilt nach UN-Kriterien ein
Staat mit maximal 75 Millionen Einwohnern, einem jährlichen
Pro-Kopf-Einkommen von unter 900 US-Dollar, einer schlechten Ernährungs-,
Gesundheits- und Bildungssituation sowie geringer Wirtschaftskraft
und wenig diversifizierter Ökonomie (3).
Wenn die europäischen Qualitätsstandards erfüllt
und Nachweise erbracht werden, dass der Zucker aus den entsprechenden
Ländern stammt, dürfen ab 2009 unbegrenzte Mengen Zucker
zollfrei in der EU abgesetzt werden.
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Dieser Zucker wird kostengünstiger
als in der EU produziert und könnte zur Konkurrenz für
europäische Zuckerproduzenten werden. Daher wurde 2001 im
Rahmen einer Übergangsregelung auf die LDC-Länder zunächst
eine zollfreie Quote für den Export von Rohzucker in die
EU verteilt. Diese steigt bis 2009 jährlich um 15% und wird
bis dahin mit den SPS-Kontingenten verrechnet (7). Ab 2009 darf
Zucker dann ohne Mengenschränkung nach Europa exportiert
werden.
Sollten die Importmengen aus einem Land innerhalb eines Jahres
um mehr als 25% steigen, behält sich die EU Maßnahmen
zur Einschränkung der Zollfreiheit vor (Importschutz) (2
- 4 und 7 - 9).
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LDC-Kriterien der UNO
- Brutto-Nationaleinkommen pro Kopf unter 750 US-Dollar
pro Jahr
- Schwache Human-Ressourcen (Humankapital)(errechnet
aus Indikatoren für Ernährungslage, Gesundheit,
Bildung und Alphabetisierung)
- Wirtschaftliche Verwundbarkeit (errechnet aus Indikatoren
zur Landwirtschaftlichen Produktion, zu Exporten von Waren
und Dienstleistungen, dem Anteil von sekundärem und
tertiärem Sektor am BIP, Konzentration von Warenexporten,
Anfälligkeit für Naturkatastrophen
- Kleine Volkswirtschaft, daher nicht mehr als 75 Millionen
Einwohner
Um als LDC zu gelten, muss ein Land alle Kriterien erfüllen.
Quelle: UN |
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