Startseite Unterrichtsvorschläge & Planspiel   |  Impressum
 
Europa
Weltmarkt
Süsser Geschmack
Dominikanische Republik
Mexiko
Fairer Handel
Brazzein
Geschichte
 
Produktion & Verbrauch
Zuckerimporte der EU
Zuckerexporte der EU
Zuckermarktordnung bis '06 Ziele
Kernelemente
Kritik
Erfolge
ZMO-Reform: Akteure
Ablauf der ZMO-Reform
ZMO-Reform: Ergebnisse
Zucker in Deutschland

Kernelemente der Zuckermarktordnung
bis zum 30. Juni 2006

Bis zum 30. Juni 2006 ruhte die Zuckermarktordnung auf den folgenden Säulen: nationale Produktionsquoten, Interventions- preise für Weißzucker, Mindest- preise für Zuckerrüben, Exportsub- ventionen für den Export der hohen europäischen Zuckerüberschüsse sowie Schutz des EU-Binnen- marktes vor billigem Weltmarkt- zucker durch hohe Importzölle.

Säulen der alten ZMO
 

Nationale Produktionsquoten

Jedem Mitgliedsstaat der EU ist eine nationale Produktionsquote bestehend aus einer A-Quote und einer B-Quote zugeteilt. Die A-Quote (ca.15 Millionen Tonnen pro Jahr für die EU-25 / seit 2004) soll die Grundversorgung der EU mit Zucker garantieren.

Die B-Quote (ca. 3 Millionen Tonnen) bildet einen Puffer, um auch in schlechten Erntejahren die Versorgung sicherzustellen.

Die einzelnen Mitgliedsstaaten weisen jedem ihrer zuckerprodu- zierenden Unternehmen einen Anteil an diesen Quoten zu. Die Unternehmen teilen die erhaltenen Quoten wiederum auf die zuckerrübenanbauenden Betriebe auf.


 

Zucker, den die Unternehmen über die A- und B-Quote hinaus erzeugen, wird als C-Zucker bezeichnet.

Interventionspreis für Weißzucker und Mindestpreis für Zuckerrüben

Für jedes Zuckerwirtschaftsjahr legt der EU-Ministerrat Interventionspreise für Weißzucker und Rohzucker fest. Außerdem werden Mindestpreise für Zuckerrüben festgelegt, welche die Zuckerhersteller beim Kauf der Zuckerrüben von den Landwirten beachten müssen.

Quellen & Materialien