
Aspartam besteht aus den zwei Aminosäuren L-Asparaginsäure
und L- Phenylalanin. Menschen, die an der seltenen Krankheit Phenylketonurie
leiden, können Phenylalanin nicht verdauen. Deshalb muss
auf Lebensmittel- verpackungen auf Aspartam hingewiesen werden.
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Die Lebensmittelzulassungs- behörden
in der EU und in den USA gehen davon aus, dass Aspartam für
die meisten anderen Menschen hingegen unbedenklich ist. Allerdings
sollte die tägliche Dosis 40 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht
nicht übersteigen.
Trotz der regierungsamtlichen Einschätzung, dass Aspartam
gesundheitlich unbedenklich ist, fühlen sich vor allem in
den USA Menschen durch Aspartam gesundheitlich geschädigt.
Sie verlangen das Verbot von Aspartam in Lebensmitteln und Medikamenten.
Ihre Argumente sind:
- die Untersuchungen zu den gesundheitlichen Auswirkungen von
Aspartam seien von der Herstellerfirma schlampig durchgeführt
und die Ergebnisse zum Teil manipuliert worden;
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- vor der Zulassung von Aspartam seien keine ausreichenden
Langzeitstudien durchgeführt worden;
- der Aspartam-Hersteller G.D. Searle habe – unter seinem
damaligen Vorstandsvorsitzenden Donald Rumsfeld – über
Lobbyismus bei republikanischen Politikern massiv Einfluss auf
die Entscheidungsträger in der US-amerikanischen Zulassungsbehörde
genommen;
- der von US-Präsident Reagan eingesetzte Chef der Zulassungsbehörde
habe gegen die Mehrheit der für die Zulassung zuständigen
Wissenschaftler entschieden, obwohl durch unabhängige Studien
Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Aspartam
existierten (10 + 11).
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