Die EU-Politik zielt darauf ab, den
Ausstoß von Kohlendioxid und die Abhängigkeit von Erdöl
zu verringern.
In Deutschland existiert eine Vorschrift, nach der ab Januar 2007
mindestens 2% Bioethanol zum Benzin zugesetzt werden müssen
(ab 01.01.2010 3%). Bei einem Kraftstoffverbrauch von ca. 23 Millionen
Tonnen (2005) entspräche das einer Vervierfachung der benötigten
Bioethanolmenge bis 2010 (15).
Wer kann die steigende Nachfrage erfüllen? Brasilien und
die USA als die bisher größten Produzenten sind durch
einen Zoll von 0,19 Euro je Liter auf dem EU-Markt nicht konkurrenzfähig.
Dieser Außenschutz soll weiterhin bestehen bleiben (16).
Bioethanol ist in Deutschland bis 2009 von der Mineralölsteuer
befreit.
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Nur so kann Bioethanol mit Benzin
konkurrieren, denn die Mineralölsteuer trägt bei Benzin
etwa 65 bis 70 Cent zum Literpreis bei (17).
Seit Bioethanol kostengünstiger wird, ist es auch für
die Automobilindustrie interessant, in technische Neurungen zu
investieren und Fahrzeuge zu bauen, die sowohl mit Alkohol als
auch mit Benzin betrieben werden können.
Auf diese Entwicklungen reagiert auch die Zuckerindustrie, denn
sie hat die Infrastruktur zur Verarbei- tung von Rüben zu
Bioethanol. Die Südzucker AG hat im Jahr 2005 eine Bioethanol-
anlage in Zeitz in Betrieb genommen und die Nordzucker AG wird
ab Herbst 2007 in Klein Wanzleben Bioethanol auf der Basis von
Zuckerrüben erzeugen (16).
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Auch die Rübenanbauer sind auf
der Suche nach alternativen Einkommensquellen, seit die Reform
der EU-Zuckermarktordnung die Preise für Rüben drastisch
gesenkt hat.
Für den einzelnen Rübenanbauer hängt die Entscheidung
für oder gegen Ethanol von der Entfernung zur Zuckerfabrik
und seinen Erträgen ab (16).
Mit einiger Sicherheit ist Ethanol für die nächsten
4-5 Jahre eine Perspektive; ob sich eine langfristige Alternative
daraus entwickelt, hängt davon ab, wie kostengünstig
es produziert werden kann und wie konkurrenzfähig es gegenüber
herkömmlichen Kraftstoffen ist. Dies wiederum hängt
von der Entwicklung des Ölpreises, der Beibehaltung des Außenschutzes
in der EU und der Steuerbefreiung ab (15).
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