Die
„Exporterstattungen“ für den Export europäischen
Zuckers werden von anderen zuckerexportierenden Ländern als
„Zuckerdumping“ bezeichnet.
Produzenten in Brasilien, Thailand, Guatemala oder Südafrika,
die Zucker zu weit geringeren Kosten als die europäischen
Produzenten herstellen können, gehen durch die subventionierten
EU-Exporte Märkte und damit wichtige Devisenquellen verloren.
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Gegen die Subventionierung von Zuckerexporten
haben die Staaten Brasilien, Thailand und Australien im Jahr 2003
bei der WTO Beschwerde eingelegt (siehe Die
Beschwerde Brasiliens).
Neben der Verdrängung kostengünstigerer Produzenten
haben die subventionierten EU-Zuckerexporte weitere negative Auswirkungen.
Auf dem Weltmarkt tragen sie zum bestehenden Überangebot
an Zucker und dadurch zum Verfall des Weltmarktpreises bei. So
werden zuckerexportierende Entwicklungsländer doppelt geschädigt.
Der enorme Preisdruck auf dem Weltmarkt führt außerdem
zur Vernachlässigung wichtiger Umwelt- und Sozialstandards
bei der Zuckerproduktion in Entwicklungs- und Schwellenländern
(2).
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Im Rahmen des WTO-Abkommens (Uruguay-Runde)
hat sich die Europäische Union bei Zucker verpflichtet,
innerhalb von sechs Jahren die gestützten Exportmengen um
21 Prozent und die Exporterstattungen um 36 Prozent zu reduzieren.
Diese Senkungen wurden im Zeitraum 1995/96 bis 2000/01
durchgeführt. |
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