Die Produktionsquoten (A- und B-Quote
– siehe Kernelemente
der ZMO) der EU sind so großzügig bemessen, dass
in nahezu jedem Jahr erhebliche Zuckerüberschüsse produziert
werden (ca. 1,3 Millionen Tonnen). Diese Überschüsse
müssen außerhalb der EU verkauft werden. Dort gilt
der Weltmarkt- preis, der in den letzten Jahren immer weit unter
den Produktions- kosten für Zucker in der EU lag.
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Eigentlich wäre der Verkauf
von EU-Zucker auf dem Weltmarkt also ein Verlustgeschäft.
Damit die europäischen Zuckerüberschüsse dennoch
auf dem Weltmarkt verkauft werden können, zahlt die EU den
Zuckerexporteuren so genannte „Exporterstattungen“.
Das sind Subventionen, die die Differenz zwischen dem niedrigen
Weltmarktpreis und den weit höher liegenden Produktionskosten
in der EU ausgleichen. Das Geld für die Subventionierung
des Exports von Zucker der A- und B-Quoten wird aus Abgaben auf
den Zucker innerhalb der EU aufgebracht und so indirekt von den
Verbrauchern in der EU gezahlt.
Neben dem Zucker der A- und B-Quoten gibt es außerdem noch
den C-Zucker.
Aller C-Zucker muss vollständig auf den Weltmarkt exportiert
werden, allerdings ohne die Zahlung von Exporterstattungen.
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Dennoch ist die Menge an exportiertem
C-Zucker in den letzten Jahren stark gewachsen, weil sich der
Export für effiziente Zuckerproduzenten lohnte. Sie decken
die Fixkosten ihrer Zuckerproduktion (A, B und C-Zucker) durch
die Erlöse für A- und B-Zucker, so dass die Exporterlöse
für C-Zucker nicht mehr die tatsächlichen Produktionskosten
decken müssen.
Neben dem Export von Zucker, der in der EU produziert wurde,
wird auch Zucker, der im Rahmen des AKP-Zuckerprotokolls und anderer
Präferenzabkommen auf den europäischen Markt gelangt,
re-exportiert (1 - 3). Informationen dazu finden Sie im Kapitel Zuckerimporte
der EU.
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