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Exporterstattungen und C-Zucker

Verladung von Zuckersäcken

Die Produktionsquoten (A- und B-Quote – siehe Kernelemente der ZMO) der EU sind so großzügig bemessen, dass in nahezu jedem Jahr erhebliche Zuckerüberschüsse produziert werden (ca. 1,3 Millionen Tonnen). Diese Überschüsse müssen außerhalb der EU verkauft werden. Dort gilt der Weltmarkt- preis, der in den letzten Jahren immer weit unter den Produktions- kosten für Zucker in der EU lag.

 

Eigentlich wäre der Verkauf von EU-Zucker auf dem Weltmarkt also ein Verlustgeschäft. Damit die europäischen Zuckerüberschüsse dennoch auf dem Weltmarkt verkauft werden können, zahlt die EU den Zuckerexporteuren so genannte „Exporterstattungen“. Das sind Subventionen, die die Differenz zwischen dem niedrigen Weltmarktpreis und den weit höher liegenden Produktionskosten in der EU ausgleichen. Das Geld für die Subventionierung des Exports von Zucker der A- und B-Quoten wird aus Abgaben auf den Zucker innerhalb der EU aufgebracht und so indirekt von den Verbrauchern in der EU gezahlt.

Neben dem Zucker der A- und B-Quoten gibt es außerdem noch den C-Zucker.
Aller C-Zucker muss vollständig auf den Weltmarkt exportiert werden, allerdings ohne die Zahlung von Exporterstattungen.

 

 

Dennoch ist die Menge an exportiertem C-Zucker in den letzten Jahren stark gewachsen, weil sich der Export für effiziente Zuckerproduzenten lohnte. Sie decken die Fixkosten ihrer Zuckerproduktion (A, B und C-Zucker) durch die Erlöse für A- und B-Zucker, so dass die Exporterlöse für C-Zucker nicht mehr die tatsächlichen Produktionskosten decken müssen.

Neben dem Export von Zucker, der in der EU produziert wurde, wird auch Zucker, der im Rahmen des AKP-Zuckerprotokolls und anderer Präferenzabkommen auf den europäischen Markt gelangt, re-exportiert (1 - 3). Informationen dazu finden Sie im Kapitel Zuckerimporte der EU.

Quellen & Materialien