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TRIPS – Trade Related Intellectual Property Rights
(auf Handel bezogene Aspekte geistiger Eigentumsrechte)

Das Abkommen zu Trade Related Intellectual Property Rights (TRIPS) regelt innerhalb der WTO (World Trade Organisation) Fragen des geistigen Eigentums, um diesbezüglich weltweit einheitliche Rahmenbedingungen herzustellen (6).

Die Webseite der WTO mit weiteren Informationen zu TRIPS (auf englisch) finden Sie hier:
www.wto.org/...

 

Es schreibt u.a. vor, wie Copyright, Handelsmarken (Trademarks), Designs sowie Patente geschützt werden sollen und welche Sanktionsmechanismen es für die Verletzung von Schutzrechten gibt (5).

Dabei schafft das TRIPS- Abkommen Rahmenbedingungen dafür, was global einheitlich gelten soll, und das, was jeder Staat in nationaler Verantwortung regeln kann.
So wird zwar der Sortenschutz für Pflanzenzüchtungen nicht geregelt, es wird aber von den einzelnen Staaten ein wirksames nationales Schutzrecht gefordert.

Die dazu im TRIPS-Abkommen vorgeschlagenen Regelungen sind sehr weitreichend und werden von vielen Entwicklungsländern abgelehnt (2).


 

Generell nimmt das TRIPS-Abkommen Pflanzen und Tiere vom Patentschutz aus. Eine Ausnahme macht das Abkommen jedoch für nicht näher definierte Mikroorganismen und mikrobiologisch hergestellte Tier- und Pflanzenteile.

Durch diese Formulierung ergibt sich ein Schlupfloch z.B. für die Patentierung gentechnisch veränderte Pflanzen.

Somit öffnet TRIPS der Patentierung von Leben Tür und Tor, was zu Kontroversen in der internationalen Gemeinschaft führt (2).

Quellen & Materialien