Das Abkommen zu Trade Related Intellectual
Property Rights (TRIPS) regelt innerhalb der WTO (World Trade
Organisation) Fragen des geistigen Eigentums, um diesbezüglich
weltweit einheitliche Rahmenbedingungen herzustellen (6).
Die Webseite der WTO mit weiteren Informationen zu TRIPS (auf
englisch) finden Sie hier:
www.wto.org/...
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Es schreibt u.a. vor, wie Copyright,
Handelsmarken (Trademarks), Designs sowie Patente geschützt
werden sollen und welche Sanktionsmechanismen es für die
Verletzung von Schutzrechten gibt (5).
Dabei schafft das TRIPS- Abkommen Rahmenbedingungen dafür,
was global einheitlich gelten soll, und das, was jeder Staat in
nationaler Verantwortung regeln kann.
So wird zwar der Sortenschutz für Pflanzenzüchtungen
nicht geregelt, es wird aber von den einzelnen Staaten ein wirksames
nationales Schutzrecht gefordert.
Die dazu im TRIPS-Abkommen vorgeschlagenen Regelungen sind sehr
weitreichend und werden von vielen Entwicklungsländern abgelehnt
(2).
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Generell nimmt das TRIPS-Abkommen
Pflanzen und Tiere vom Patentschutz aus. Eine Ausnahme macht das
Abkommen jedoch für nicht näher definierte Mikroorganismen
und mikrobiologisch hergestellte Tier- und Pflanzenteile.
Durch diese Formulierung ergibt sich ein Schlupfloch z.B. für
die Patentierung gentechnisch veränderte Pflanzen.
Somit öffnet TRIPS der Patentierung von Leben Tür und
Tor, was zu Kontroversen in der internationalen Gemeinschaft führt
(2).
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