Die Konvention über die biologische
Vielfalt ist seit Ende 1993 als völkerrechtlich verbindliches
Abkommen in Kraft. Ihre Hauptziele sind der Schutz der biologischen
Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile sowie die
gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen
ergebenden Vorteile („Benefit Sharing“).
Die bisher über 180 Unterzeichner- staaten verpflichten
sich, ent- sprechende nationale Programme zu entwickeln, um u.a.
den Entwick- lungsländern besseren Zugang zu den Ergebnissen
der biotechno- logischen Forschung zu gewähren. Finanziert
wird dies über den von der Weltbank mitgegrün- deten
Globalen Umweltfond (Global Environmental Facility – GEF)
(1)
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Die biologische Vielfalt ist wichtig
für das globale Überleben. Die Biodiversitäts-Konvention
trägt dieser Erkenntnis Rechnung und wurde von der deutschen
Bundes- regierung von Beginn an unterstützt, beispielsweise
durch eine Vielzahl von Projektmaß- nahmen in den Bereichen
Naturschutz, ländliche Entwicklung, Fischerei und Waldwirtschaft.
Dem Transfer von Informationen und Technologie wird dabei eine
Schlüsselstellung bei der Umsetzung der Konvention eingeräumt
(4).
Der umfassende Ansatz der Konvention ist zeitgemäß,
gleichzeitig aber ein Grund für ihre langsame Umsetzung.
Durch diesen Ansatz werden Naturschutz und -erhaltung mit einem
Regelungsprozess für die nachhaltige Nutzung sowie einem
gerechten Vorteilsausgleich verbunden (1). |
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Aufgrund der vielfältigen damit
verbundenen Themen verzögert sich die Umsetzung der Konvention.
Zudem wird die Einhaltung der Ziele der Konvention bisher kaum
kontrolliert. Auch fehlen diesbezügliche Sanktions- mechanismen.
Der Begriff der biologischen Vielfalt – kurz Biodiversität
– bezieht sich auf die Vielfalt der in der Natur vorkommenden
Arten von Tieren und Pflanzen. Deshalb werden in der Biodiversitäts-Konvention
Fragen der Züchtung sowie die Gentechnik ausgeklammert.
Diese Lücke schließt die Welternährungsorganisation
FAO (Food and Agriculture Organisation) durch das Abkommen über
pflanzengenetische Ressourcen (2).
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