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Gewinnaufteilung

Brazzein mit seinen außergewöhn- lichen Eigenschaften könnte eine vielversprechende Zukunft in der Nahrungsmittelindustrie haben. Die University of Wisconsin hat sich deshalb beim US-Patentamt mehrere Patente auf Brazzein erteilen lassen (3).

Doch müssten die ursprünglichen Kenner und Nutzer von Pentadiplandra brazzeana nicht auch an den zukünftigen Gewinnen aus der Vermarktung von Brazzein beteiligt werden? Sollte nicht Gabun als Herkunftsland der Pflanze und der von Prodigene genutzten Gene an eventuellen Gewinnen teilhaben?

 

Das Stichwort, an dem sich die Geister scheiden, heißt Benefit Sharing – das Teilen der Gewinne.

Brazzein ist kein Einzelfall, es gibt viel Zündstoff zwischen Nord und Süd um die Profite aus der Nutzung der biologischen Vielfalt. Dabei spielen auch Fragen zur Patentierbarkeit von Leben eine Rolle.

 

Was sehen Patentregelungen vor?

Wie ist die Gewinnaufteilung international rechtlich geregelt?

 

www.biodiv.org

Quellen & Materialien