Brazzein mit seinen außergewöhn-
lichen Eigenschaften könnte eine vielversprechende Zukunft
in der Nahrungsmittelindustrie haben. Die University of Wisconsin
hat sich deshalb beim US-Patentamt mehrere Patente auf Brazzein
erteilen lassen (3).
Doch müssten die ursprünglichen Kenner und Nutzer von
Pentadiplandra brazzeana nicht auch an den zukünftigen Gewinnen
aus der Vermarktung von Brazzein beteiligt werden? Sollte nicht
Gabun als Herkunftsland der Pflanze und der von Prodigene genutzten
Gene an eventuellen Gewinnen teilhaben?
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Das Stichwort, an dem sich die Geister
scheiden, heißt Benefit Sharing – das Teilen der Gewinne.
Brazzein ist kein Einzelfall, es gibt viel Zündstoff zwischen
Nord und Süd um die Profite aus der Nutzung der biologischen
Vielfalt. Dabei spielen auch Fragen zur Patentierbarkeit von Leben
eine Rolle.
Was sehen Patentregelungen vor?
Wie ist die Gewinnaufteilung international rechtlich
geregelt?
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