Startseite Unterrichtsvorschläge & Planspiel   |  Impressum
 
Europa
Weltmarkt
Süsser Geschmack
Dominikanische Republik
Mexiko
Fairer Handel
Brazzein
Geschichte
 
Entdeckung
Gewinnaufteilung Patente
Internat. Abkommen
Biopiraterie
Lösungsvorschläge

Das Abkommen über pflanzengenetische Ressourcen der FAO
(Food and Agriculture Organisation)

Logo der FAO
www.fao.org

Die Zucht neuer Nutzpflanzensorten kann ein sehr kostenaufwändiger Prozess sein. Die Züchter neuer Sorten haben deshalb ein Interesse daran, für ihre Arbeit entlohnt zu werden. Dazu beanspruchen sie geistige Eigentumsrechte an den von ihnen gezüchteten Sorten. Diese Eigentumsrechte manifestieren sich in den Gesetzen zum Sortenschutz, die die Nutzung landwirtschaftlicher Nutzsorten regeln.

Der Einschränkung der freien Verfügbarkeit neuer und alter

 

Sorten steht der Wunsch von Bauern und auch anderen Züchtern entgegen, diese Sorten so ungehindert wie möglich nutzen zu können („Farmers’ Rights“) (1).

Das Abkommen über pflanzen- genetische Ressourcen der FAO („International Treaty on Plant Genetic Resources“) versucht die nationalen Regelungen zum Sortenschutz über Ländergrenzen hinweg zu vereinheitlichen.

Im Jahre 1983 haben 150 Staaten unter dem Dach der FAO eine völkerrechtlich nicht verbindliche Vereinbarung unterschrieben, mit der sie sich zum Prinzip des freien Zugangs und der freien Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für Landwirtschaft und Ernährung bekennen (2). Ein Interessenkonflikt besteht darin, dass neue Nutzsorten sowohl durch Zuchtfirmen wie auch durch die Landwirte selbst gezüchtet werden.

 

Traditionell haben Landwirte in der ganzen Welt einen Teil ihrer Ernte aufgehoben als Saatgut für das kommende Jahr. In vielen Entwicklungsländern ist dies auch heute so. Daran haben die Saatzuchtfirmen jedoch kein Interesse. Sie wollen, dass die Bauern jedes Jahr neues Saatgut kaufen müssen (5).

Das Abkommen über pflanzen- genetische Ressourcen versucht, einen Ausgleich zwischen den Wünschen der Saatgutzüchter und denen der Bauern zu erreichen.

Das International Treaty on Plant Genetic Resources gewichtet in diesem Interessenkonflikt die rechtliche Position der Bauern stärker als dies andere inter- nationale Abkommen – wie zum Beispiel das TRIPS-Abkommen – tun, die auch regelnd in den Bereich der geistigen Eigentums- rechte eingreifen (2).

Quellen & Materialien