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Vier Patente auf Brazzein

Die University of Wisconsin hält mehrere Patente in den USA, mit denen der aus der Pflanze Pentadiplandra Brazzeana extrahierte Süßstoff Brazzein, mehrere künstlich hergestellte Formen davon sowie die Methode der künstlichen Herstellung von Brazzein geschützt sind (3).

 

Wer diese Patente nutzen will, muss Lizenzgebühren an die University of Wisconsin entrichten.

Patente werden – national unterschiedlich – vergeben auf neue Erfindungen (Gegenstände oder Verfahren), die gewerblich anwendbar sind. Kritiker der Brazzein-Patente sagen, dass Brazzein nicht als Erfindung betrachtet werden könne, da die Pflanze seit Jahrhunderten in Westafrika genutzt werde. Man könne also höchstens von einer Entdeckung sprechen und die sei nicht patentierbar.

Juristisch gesehen ist dies eine Frage der Auslegung nationaler Gesetze und internationaler Patentrechts-Abkommen.

 

Das US-amerikanische Patentrecht ist vergleichsweise großzügig und erlaubt auch die Vergabe von Patenten auf Tiere und Pflanzen, wenn diese gentechnisch hergestellt wurden. So wie im Fall von Brazzein.

Hier liegt der Kern der Debatte um Biodiversität, Nutzungsrechte und Benefit Sharing. Der Süden hat eine sehr große Artenvielfalt und traditionelle Kenntnisse zur Nutzung von Pflanzen und Tieren. Der Norden verfügt über die Technologie, das Geld und das Rechtssystem diese zu nutzen. Der Süden will jedoch nicht nur Rohstofflieferant sein, sondern fordert die Beteilung am Gewinn (2).

Drei internationale Abkommen sollen für Ausgleich in diesem Interessenkonflikt sorgen.

Quellen & Materialien