
Die University of Wisconsin hält mehrere Patente in den
USA, mit denen der aus der Pflanze Pentadiplandra Brazzeana extrahierte
Süßstoff Brazzein, mehrere künstlich hergestellte
Formen davon sowie die Methode der künstlichen Herstellung
von Brazzein geschützt sind (3).
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Wer diese Patente nutzen will, muss Lizenzgebühren an die
University of Wisconsin entrichten.
Patente werden – national unterschiedlich – vergeben
auf neue Erfindungen (Gegenstände oder Verfahren), die gewerblich
anwendbar sind. Kritiker der Brazzein-Patente sagen, dass Brazzein
nicht als Erfindung betrachtet werden könne, da die Pflanze
seit Jahrhunderten in Westafrika genutzt werde. Man könne
also höchstens von einer Entdeckung sprechen und die sei
nicht patentierbar.
Juristisch gesehen ist dies eine Frage der Auslegung nationaler
Gesetze und internationaler Patentrechts-Abkommen.
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Das US-amerikanische Patentrecht
ist vergleichsweise großzügig und erlaubt auch die
Vergabe von Patenten auf Tiere und Pflanzen, wenn diese gentechnisch
hergestellt wurden. So wie im Fall von Brazzein.
Hier liegt der Kern der Debatte um Biodiversität, Nutzungsrechte
und Benefit Sharing. Der Süden hat eine sehr große
Artenvielfalt und traditionelle Kenntnisse zur Nutzung von Pflanzen
und Tieren. Der Norden verfügt über die Technologie,
das Geld und das Rechtssystem diese zu nutzen. Der Süden
will jedoch nicht nur Rohstofflieferant sein, sondern fordert
die Beteilung am Gewinn (2).
Drei internationale Abkommen sollen für Ausgleich in diesem
Interessenkonflikt sorgen.
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