Die afrikanischen Staaten haben Vorschläge
unterbreitet, um vor allem das TRIPS-Abkommen (Trade Related Intellectual
Property Rights – auf Handel bezogene Aspekte geistiger
Eigentumsrechte) an ihre Situation anzupassen: Der Zugang zu biologischen
Ressourcen eines Staates soll beantragt und von einer nationalen
Behörde schriftlich genehmigt werden müssen. Pflanzenzüchter
sollen Lizenzgebühren in einen Fond für nachhaltige
(Entwicklungs-) Projekte einzahlen. Über die Patentierbarkeit
von Leben sollte jedes Land individuell entscheiden und seine
kulturellen und religiösen Werte berücksichtigen (5).
Ein anderer Vorschlag unter anderem von Brasilien sieht vor,
Patente – auch auf lebende Organismen – erst dann
zu vergeben, wenn nachgewiesen wird, woher die Ressourcen stammen
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und dass entsprechende Ausgleichszahlungen
im Sinne der Biodiversitäts-Konvention (CBD) geleistet wurden
(2).
Die CBD verfolgt in ihrem Benefit Sharing-Regime einen bilateralen
Ansatz, der davon ausgeht, dass sich die Verhandlungspartner –
Geber und Nutzer einer genetischen Ressource – an einen
Tisch setzen und die Bedingungen des Zugangs wie des Benefit Sharings
miteinander aushandeln. Mit anderen Worten: ein Entwicklungs-
land hat nach der CBD einen Anspruch darauf, dass es über
die beabsichtigte Verwendung seiner genetischen Ressourcen Auskunft
erhält, bevor es seine Zustimmung zur Nutzung etwa für
die Forschung oder die industrielle Verwertung erteilt (2).
Vor allem Nichtregierungsorganisa- tionen (NROs) merken an,
dass geistiges Eigentum ein anderes |
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Paar Schuhe ist als der Handel mit
Waren und Dienstleistungen.
Mithin ist die WTO (also TRIPS) nicht der geeignete Rahmen, um
solche Fragen zu regeln. Da TRIPS jedoch das einzige Abkommen
ist, das Strafen bzw. Sanktionsmechanismen vorsieht, ist es bisher
das wirksamste.
Während dies von einigen als Biopiraterie angeprangert wird,
mahnen andere zur Gelassenheit, weil die zu erwartenden Profite
aus den biologischen Ressourcen von allen Beteiligten überschätzt
würden (7).
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