Die Einhaltung minimaler Standards
sollte im internationalen Zucker- handel vor allem dort verbindlich
werden, wo grundlegende Men- schenrechte verletzt werden, sowie
in den Bereichen, wo die Produk- tionsbedingungen zwischen den
am Handel beteiligten Ländern sehr stark voneinander abweichen.
Bei den sozialen Standards ist eine Reihe von Problemfeldern
betroffen.
Nachhaltigkeitsberichte der Zuckerunternehmen
Ökonomische, soziale und Umweltdaten wie
- Verbrauch von Rohstoffen, Brennstoffen, Wasser
- Emissionen von Stickstoff in Wasser sowie Staub, CO2
, Schwefel- und Stickoxide in die Luft, Abfälle
- Input- und Outputanalyse jeder Zuckerfabrik
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Zum Beispiel:
- Die grundlegenden Rechte von Arbeitnehmern müssen gewahrt
werden.
- Die ungehinderte Arbeit von Gewerkschaften muss gewährleistet
sein.
- Die Löhne müssen über dem Existenzminimum liegen.
- Es muss ein striktes Verbot des Menschenhandels gelten.
- Die Diskriminierung und Ausbeutung von Frauen muss ebenso
wie ausbeuterische Kinderarbeit unterbunden werden.
Die Umweltbelastungen sollten durch weniger Pestizide, geringere
Belastung des Bodens und sorgsamen Umgang mit Wasser und Energie
verringert werden.
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Oft – aber nicht nur –
sind die Standards vor allem in Entwicklungsländern niedriger
als z.B. in Europa. Deshalb wird für den internationalen
Zuckerhandel beispielsweise vorgeschlagen, den Marktzugang für
LDCs im Rahmen der Everything But Arms-Initiative (EBA) der EU
an die Einhaltung von Öko- und Sozialstandards zu knüpfen.
Schwierig ist dabei festzulegen, welche Kriterien einbezogen
werden sollen und wie die Einhaltung dieser Regeln kontrolliert
werden soll.
Grundsätzlich gilt, dass Standards – wenn überhaupt
– nur dann Erfolg versprechend sind, wenn diese multilateral,
produktbezogen und transparent bzw. nachvollziehbar sind und auf
einige Grundrechte beschränkt bleiben (4).
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