Immer, wenn es innenpolitisch opportun
erscheint, deportiert die dominikanische Regierung Tausende von
Haitianern. Im Juni 1991 beispielsweise ordnete ein Dekret des
Präsidenten (Dekret Nr. 233 vom 13. Juni 1991) die Ausweisung
aller Wanderarbeiter im Alter von unter 16 Jahren und über
59 Jahren an.
Regelmäßig werden wahllos Menschen dunkler Hautfarbe,
die man für Haitianer hält, aufgegriffen. Wer sich nicht
auf der Stelle ausweisen kann, wird in der Regel nach Haiti abgeschoben.
Oft wird den Deportierten weder die Gelegenheit gegeben, ihre
Angehörigen zu informieren, noch Geld oder anderes Eigentum
mitzunehmen (10).
Schätzungsweise 10.000 bis 30.000 Menschen werden jährlich
willkürlich nach Haiti abgeschoben (8). Die Menschenhändler
profitieren von den permanenten Abschiebungen.
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Denn die Abschiebungen tragen dazu
bei, dass die Zuckerrohrplantagen Jahr für Jahr neue Arbeitskräfte
anwerben müssen.
Auch die Zuckerfirmen profitieren von den erzwungenen Rückführungen.
Arbeitern wird generell nicht die Zeit gegeben, ausstehende Löhne
abzuholen. Wichtiger ist jedoch, dass die Menschen in den Bateyes
durch die Abschiebungsgefahr eingeschüchtert werden.
So vermeiden sie es, in die Städte zu gehen und bleiben
stattdessen auf dem Gebiet der Plantagen, wo Deportationen selten
stattfinden. Vermutlich liegt darin der Sinn der Deportationen:
die Haitianer auf den Plantagen zu halten. So hat die Zuckerindustrie
trotz Hungerlöhnen eine sichere Versorgung mit Arbeitskräften
(8).
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